Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen

✓ Während der gesetzlichen Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

✓ Die Unterrichtsgebühren sind auch während der Schulferien zu entrichten, da die Preise über das Jahr hinweg kalkuliert sind. Das Unterrichtshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und in zwölf gleichen Raten gezahlt.

✓Pro Kalenderjahr werden ca. 40 Unterrichtsstunden erteilt.

✓ Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

✓Im Zeitraum der Vertragsdauer können vom Schüler versäumte Stunden nachgeholt werden.

✓ Von der Lehrerseite ausgefallene Unterrichtsstunden werden an einem einvernehmlichen Ersatztermin nachgeholt.

✓ Unsere Lehrer sind sehr erfahren und immer an Fortbildungen bzw. neuen Projekten interessiert. Daher kann es vorkommen, dass Stunden, auch über einen längeren Zeitraum, vertreten werden. Wir bemühen uns sehr darum, dass die Vertretungslehrer sowohl kontinuierlich eingesetzt werden als auch eine hohe Kompetenz mitbringen, so dass gleichbleibend ein hoher Unterrichtsstandard gewährleistet wird

✓ Die Kursgebühr schließt eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden ein. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen sofort zu informieren.

✓ Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr.

✓ Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.